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II. Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers
Snow Business GmbH
Freidrich-Ebert-Damm 202a 
22047 Hamburg Deutschland
Telefon: +49 040 27805434
E-Mail:info@wintereffects.com

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe des § 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
3.1. Vertragssprache ist deutsch.
3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.
3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes per E-Mail übersandt, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.

4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich in der Artikelbeschreibung und den ergänzenden Angaben auf unserer Internetseite.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten
5.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
5.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
5.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung ausgewiesen.
5.4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
5.5. Stornierungskosten bei Dienstleistungen: 30% ab Auftragserteilung, 50% ab 14 Tage vor Arbeitsbeginn, 80% ab 7 Tage vor Arbeitsbeginn, 100% ab Arbeitsbeginn. Zusätzlich werden 25 % Handlingskosten auf das bereits verladene Material berechnet. 

6. Lieferbedingungen
6.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung.
6.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben. Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.
6.3 Mindestbestellwert
Es besteht ein Mindestbestellwert (ohne Versandgebühren) von 39,90 Euro. Dies bedeutet, dass Snow Business die Zusammenstellung und Lieferung der Waren nur durchführt, wenn der Warenkorbwert (ohne Versand) 39,90 Euro oder mehr beträgt.

7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht für Waren
7.1. Die Mängelhaftung für unsere Waren richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
7.2. Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Snow Business GmbH für Mietverträge

§ 1 Allgemeines/Vertragsabschluß
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und der Firma „Snow Business GmbH“ - im folgenden Text als Firma SB bezeichnet - abgeschlossen wird, gleichgültig ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen durch die Firma SB zum Gegenstand hat. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit der Lieferung und/oder Leistung als angenommen und gelten in ihrer jeweils neusten Fassung auch für alle folgenden Lieferungen/Leistungen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform bzw. der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Mietzeit / Mietvertrag
Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet und beginnt mit dem Tage, an dem die vermieteten Geräte inklusive Zubehör abgeholt werden oder auftragsgemäß versendet werden.
Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand.
Der Mieter muss sich bei der Übernahme des Mietgegenstandes von dem einwandfreien Zustand überzeugen und die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehör prüfen. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem die gemieteten Geräte, inklusive Zubehör in einwandfreiem, gereinigtem Zustand mit allen zu ihrem Besitz erforderlichen Teilen an dem vom Vermieter hierzu bestimmten Platz eintreffen. Werden die gemieteten Geräte ungereinigt oder in defektem Zustand zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit bis zur Beendigung der vom Vermieter sofort vorzunehmenden Reinigung oder Reparatur. Die Kosten der Reinigung bzw. der Reparatur gehen zu Lasten des Mieters.
Verzögert sich das Eintreffen des Mietgegenstandes beim Vermieter über die ursprüngliche Mietzeit hinaus, so verlängert sich die Mietzeit um volle zu berechnende Zeiteinheiten. Die Mindestmietzeit beträgt 1 Tag. Tritt der Mieter gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, so werden 30% des Auftragswertes als Rücktrittskosten berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 10 Tage vor Mietbeginn, so werden 50%, bei weniger als 3 Tagen 75 % und am Miettag 100% des Mietbetrages zur Zahlung fällig.
Wünscht der Mieter die gemieteten Geräte länger als vorgesehen einzusetzen, so ist dies dem Vermieter rechtzeitig, jedoch mindestens 2 Tage vor Ablauf der vorgesehenen Mietdauer anzuzeigen, wobei die voraussichtliche Dauer der weiteren Verwendung der Geräte anzugeben ist.

§ 3 Lieferung und Rücklieferung

Den Transport des Mietgegenstandes inklusive Zubehör zum Mieter und wieder zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko. Bei besonderer Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Vermieter kann der Mietgegenstand unter Verrechnung einer angemessenen Gebühr dem Mieter zugestellt, aufgestellt, demontiert und wieder abgeholt werden. Lieferung und Aufstellung ebenso wie Demontage und Rücktransport erfolgen in jedem Fall auf Gefahr des Mieters. Von dieser Haftung ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. bar zu hinterlegen ist und nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises zurückerstattet wird. Die Höhe der Forderung des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.

§ 4 Gefahrenübernahme/Untergang
Die Gefahr für die gemieteten Geräte inklusive Zubehör einschließlich der Gefahr des Untergangs durch höhere Gewalt oder sonstigen Zufall trägt der Mieter von Beginn des Abtransportes bis zur Rückgabe an den Vermieter. Der Verlust des Mietgegenstandes oder von Zubehör ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust der Mietgegenstände oder von Zubehör erklärt sich der Mieter ausdrücklich damit einverstanden, dass er dem Vermieter den Neupreis der verloren gegangenen Gerätschaften erstattet. Teilt der Mieter den Verlust von Mietgegenständen mit, ist der Vermieter berechtigt, ggf. beim Vermieter befindliche Gerätschaften des Mieters bis zum Ausgleich seiner Forderung oder bis zum Rückerhalt der Mietgeräte als Pfand einzubehalten.

§ 5 Mietpreise/Mietzahlung
Die Mietpreise beziehen sich grundsätzlich auf einsatztäglichen Betrieb. Die Mietzeit ist mindestens ein Tag. Maßgebend für die Berechnung der Mietdauer ist die auf dem Mietvertrag angegebene Uhrzeit. Hinfrachten und Rückfrachten bei vereinbarter Anlieferung bzw. Abholung sowie Transportversicherungen gehen zu Lasten des Mieters.

§ 6 Gebrauch der Mietsache
Die gemieteten Gegenstände dürfen nur von fachkundigem Personal des Mieters bedient bzw. eingesetzt werden und nur für die durch die Konstruktion der Geräte vorgesehenen Einsatzzwecke. Der Mieter ist als Anwender der Mietgeräte verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er in die Bedienung des Gerätes vom Vermieter eingewiesen und mit den Einsatzmöglichkeiten des Mietgerätes vertraut gemacht wurde. Er bestätigt weiterhin, dass er auf die Sicherheitsbestimmungen sowie die Benutzung von Schutzkleidung hingewiesen wurde hat und das Mietgerät ausschließlich dem entsprechenden Verwendungszweck sowie den Anweisungen des Vermieters entsprechend einsetzt. Irgendwelche Schadensersatzansprüche können in keinem Fall gegen den Vermieter geltend gemacht werden. Der Mieter ist dem Vermieter für Schäden jeglicher Art, die durch Abweichung von den Anweisungen des Vermieters entstehen, verantwortlich und verpflichtet, Ersatz zu leisten.

§ 7 Haftung des Mieters/ Schäden
Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache inklusive Zubehör dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder durch den Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebsicheren Zustand befindlichen Gerätes ist unzulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder durch eine von Ihm beauftragte Person oder Firma auszuführen. Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten ist.
Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit, wie beim Verlust des Mietgegenstandes, wenn Beschädigung oder Verlust von ihm zu vertreten sind. Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zu ersetzen.

§ 8 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte im Zeitraum des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das vermietete Gerät zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, wenn dieser auf einem bei Gefahrenübergang vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches des Vermieters, mit welchem ein etwaiger danach gegebener Schadensersatzanspruch zu verrechnen ist, weitere, darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

§ 9 Weitergabe
Ohne Einwilligung des Vermieters darf der Mieter die gemieteten Gegenstände inklusive Zubehör an Dritte weder zum Gebrauch oder sonst wie überlassen, noch Dritten irgendwelche Rechte an dem Gerät einräumen. Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstige Maßnahmen Dritter gegen die Geräte beim Mieter sind nicht statthaft.

§ 10 Kündigungsrecht
Der Vermieter hat ein Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grunde. Als wichtige Gründe gelten z.B. Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, unsachgemäße Behandlung und Pflege der Mietgegenstände, sowie nicht genehmigte Weitergabe der Geräte an Dritte.

§ 11 Haftung des Abholers
Werden vom Abholer beim Entgegennehmen der Geräte bewusst oder unbewusst falsche Angaben bezüglich des Mieters vorgegeben, so haftet der Abholer in vollem Umfang für Ausleihgebühren, Reinigungsgebühren, Reparaturkosten, und Wiederbeschaffungskosten der gemieteten Geräte und Zubehör.

§ 12 Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bedingungen gelten als durch solche wirksam ersetzt, wie es dem im Vertrag zum Ausdruck kommenden Vertragsinn entspricht.

§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort
(1) Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Es gilt grundsätzlich deutsches Recht, auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

(2) Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Erfüllungsort unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Für Verbraucher im Sinne des §13 BGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.