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Snow Family

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Snow Business GmbH, Huckrieden Esch 9, 49549 Ladbergen

§ 1 Geltungsbereich und Abwehrklausel
(1) Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen der Snow Business GmbH als Betreiber des Shops (nachfolgend SB genannt) und ihren Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen. Diese werden nur dann wirksam, wenn sie von dem Anbieter ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Präsentation der Waren im Internet-Shop stellt kein bindendes Angebot von SB auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
(2) Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit SB allein maßgeblich an.
(3) SB bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch SB dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung bei SB eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher
SB gewährt das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher, also natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, welches weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.


Der Widerruf ist zu richten an:
Snow Business GmbH
Geschäftsführer: Lucien Stephenson
Huckrieden Esch 9, 49549 Ladbergen
info@snowbusiness.de
Fax: 05485/834339

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.  

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich der der SB aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen Eigentum der Firma SB. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die SB aus der laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer hat. Auf Verlangen des Käufers ist SB zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche, mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen, erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.

 

§ 5 Fälligkeit, Preise, Versand, VerpackungsVO
(1) Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig. Die Auslieferung erfolgt nur gegen Vorkasse. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug ist nicht möglich.
(2) Die angegebenen Preise sind Bruttopreise in Euro und enthalten die jeweils gültige und anzuwendende Umsatzsteuer, zurzeit 19 %.
Gebrauchte Ware unterliegt der Differenzbesteuerung gemäß § 25 a Umsatzsteuergesetz (UStG). Bei solcher Ware und bei steuerfreien Ausfuhrlieferungen in Länder außerhalb der EU ist keine Umsatzsteuer ausweisbar.
(3) Die Art des Versandes erfolgt, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, nach der Wahl von SB.
(4) Der Versand erfolgt ab Lager Ladbergen und erfolgt, sofern nichts anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist, auf Gefahr und Kosten des Kunden in unversicherter Form.
(5) Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung dem Transportunternehmen bzw. dem Kunden übergeben wurde. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung das Lager von SB verlässt.
(6) Feste Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird. Alle Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
(7) SB ist ausdrücklich zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbstständige Lieferungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, selbstständige Teillieferungen zurückzuweisen.
Der Kunde kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindli-chen Lieferfrist SB schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Kunde kann im Falle des Verzugs SB auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des Kaufpreises. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörungen. Höhere Gewalt, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden die Firma SB von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.
 (8) Für den Versand in Länder die nicht der Europäischen Union (Drittländer) angehören, können Zollgebühren und Steuern des jeweiligen Bestimmungslands anfallen. Diese Kosten sind vom Käufer zu tragen.

Hinweis gemäß VerpackungsVO:
Es werden grundsätzlich nur Verpackungen verwendet, die mit dem Grünen Punkt der Firma Duales System Deutschland AG (oder vergleichbar, z. B. "RESY"-Symbol) versehen sind. Sie können die Verpackungen in den dafür vorgesehenen Sammeleinrichtungen (z. B. Gelbe Tonne, Gelber Sack) entsorgen.
Sofern ausnahmsweise eine verwendete Verpackung nicht das Zeichen einer flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Grünen Punkt" des Dualen Systems Deutschland AG oder dem "RESY"-Symbol) trägt, sind wir verpflichtet, die Verpackung zurückzunehmen oder für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung . Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das Ihre Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.

§ 6 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber SB gilt die Regelung in § 7 dieser AGB.

(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr, bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatz-ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Der Käufer hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von Mängeln und durch sie an den anderen Teilen des Kaufgegenstands verursachten Schäden (Nachbesserung). Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung vom Kaufvertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Für Nachbesserung gilt folgendes:
a) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach deren Feststellung bei der SB entweder schriftlich anzuzeigen oder von SB aufnehmen zu lassen. Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstands Gewähr aufgrund des Kaufvertrags geleistet.
b) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammen-hang damit steht, dass
- der Käufer einen Fehler nicht gem. Ziffer 3 a angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder
- der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder
- in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung die Firma SB nicht genehmigt hat oder
- der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
(4) Die Beschreibung und Präsentation der Waren ist als reine Leistungsbeschreibung zu betrachten, nicht jedoch als Garantie für die Beschaffenheit der Waren. Eine Garantie wird vom Anbieter nur dann und insoweit übernommen, wie sie dem Kunden gegenüber konkret und in gesonderter schriftlicher Erklärung abgegeben wird.
(5) Die Produktabbildungen können vom Aussehen der gelieferten Produkte abweichen, insbesondere hinsichtlich Farbe und Größe. Darüber hinaus kann es nach Produkterneuerungen der Hersteller zu Veränderungen im Aussehen und in der Ausstattung der Produkte kommen. Mängelansprüche bestehen insofern nicht, als die Veränderungen für den Kunden zumutbar sind.
(6) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch oder auf mangelhafte oder falsche Pflege zurückzuführen sind.
(7) Soweit Kommissionsware verkauft wird, ist diese bei der Warendarstellung als solche gekennzeichnet. Der Anbieter verkauft diese Ware in eigenem Namen für fremde Rechnung. Für diese Ware können Gewährleis-tungsansprüche nicht gegenüber dem Anbieter, sondern ausschließlich gegenüber dem Verkäufer wahrgenommen werden. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Käufer auf Verlangen Namen und Adresse des Verkäufers mitzuteilen, so dass dieser seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer wahrnehmen kann. Die Widerrufsrechte gemäß § 3 bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SB, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
(4) SB haftet nicht für Mangelfolgeschäden; ausgeschlossen ist insbesondere eine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.

§ 8 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber SB zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ausgeschlossen, sofern SB nicht schriftlich zustimmt. Zur Zustimmung ist der Anbieter nur verpflichtet, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

§ 9 Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

§ 10 Gerichtsstand
(1) Als Erfüllungsort für alle beidseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen wird Ladbergen vereinbart.
Es gilt grundsätzlich deutsches Recht, auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Tecklenburg. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen An-sprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Tecklenburg, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz verlegt oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Snow Business GmbH für Mietverträge

§ 1 Allgemeines/Vertragsabschluß
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und der Firma „Snow Business GmbH“ - im folgenden Text als  Firma SB bezeichnet - abgeschlossen wird, gleichgültig ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen durch die Firma SB zum Gegenstand hat. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit der Lieferung und/oder Leistung als angenommen und gelten in ihrer jeweils neusten Fassung auch für alle folgenden Lieferungen/Leistungen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform bzw. der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.  Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Mietzeit / Mietvertrag
Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet und beginnt mit dem Tage, an dem die vermieteten Geräte inklusive Zubehör abgeholt werden oder auftragsgemäß versendet werden.
Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand.
Der Mieter muss sich bei der Übernahme des Mietgegenstandes von dem einwandfreien Zustand überzeugen und die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehör prüfen. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem die gemieteten Geräte, inklusive Zubehör in einwandfreiem, gereinigtem Zustand mit allen zu ihrem Besitz erforderlichen Teilen an dem vom Vermieter hierzu bestimmten Platz eintreffen. Werden die gemieteten Geräte ungereinigt oder in defektem Zustand zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit bis zur Beendigung der vom Vermieter sofort vorzunehmenden Reinigung oder Reparatur. Die Kosten der Reinigung bzw. der Reparatur gehen zu Lasten des Mieters.
Verzögert sich das Eintreffen des Mietgegenstandes beim Vermieter über die ursprüngliche Mietzeit hinaus, so verlängert sich die Mietzeit um volle zu berechnende Zeiteinheiten. Die Mindestmietzeit beträgt 1 Tag.
Tritt der Mieter gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, so werden 30% des Auftragswertes als Rücktrittskosten berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 10 Tage vor Mietbeginn, so werden 50%, bei weniger als 3 Tagen 75 % und am Miettag 100% des Mietbetrages zur Zahlung fällig.
Wünscht der Mieter die gemieteten Geräte länger als vorgesehen einzusetzen, so ist dies dem Vermieter rechtzeitig, jedoch mindestens 1/2 Tage vor Ablauf der vorgesehenen Mietdauer anzuzeigen, wobei die voraussichtliche Dauer der weiteren Verwendung der Geräte anzugeben ist.

§ 3 Lieferung und Rücklieferung
Den Transport des Mietgegenstandes inklusive Zubehör zum Mieter und wieder zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko. Bei besonderer Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Vermieter kann der Mietgegenstand unter Verrechnung einer angemessenen Gebühr dem Mieter zugestellt, aufgestellt, demontiert und wieder abgeholt werden. Lieferung und Aufstellung ebenso wie Demontage und Rücktransport erfolgen in jedem Fall auf Gefahr des Mieters. Von dieser Haftung ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
bar zu hinterlegen ist und nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises zurückerstattet wird. Die Höhe der Forderung des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.

§ 4 Gefahrenübernahme/Untergang
Die Gefahr für die gemieteten Geräte inklusive Zubehör einschließlich der Gefahr des Untergangs durch höhere Gewalt oder sonstigen Zufall trägt der Mieter von Beginn des Abtransportes bis zur Rückgabe an den Vermieter.
Der Verlust des Mietgegenstandes oder von Zubehör ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust der Mietgegenstände oder von Zubehör erklärt sich der Mieter ausdrücklich damit einverstanden, dass er dem Vermieter den Neupreis der verloren gegangenen Gerätschaften erstattet. Teilt der Mieter den Verlust von Mietgegenständen mit, ist der Vermieter berechtigt, ggf. beim Vermieter befindliche Gerätschaften des Mieters bis zum Ausgleich seiner Forderung oder bis zum Rückerhalt der Mietgeräte als Pfand einzubehalten.

§ 5 Mietpreise/Mietzahlung
Die Mietpreise beziehen sich grundsätzlich auf einsatztäglichen Betrieb. Die Mietzeit ist mindestens ein Tag. Maßgebend für die Berechnung der Mietdauer ist die auf dem Mietvertrag angegebene Uhrzeit.
Hinfrachten und Rückfrachten bei vereinbarter Anlieferung bzw. Abholung sowie Transportversicherungen gehen zu Lasten des Mieters.

§ 6 Gebrauch der Mietsache
Die gemieteten Gegenstände dürfen nur von fachkundigem Personal des Mieters bedient bzw. eingesetzt werden und nur für die durch die Konstruktion der Geräte vorgesehenen Einsatzzwecke. Der Mieter ist als Anwender der Mietgeräte verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er in die Bedienung des Gerätes vom Vermieter eingewiesen und mit den Einsatzmöglichkeiten des Mietgerätes vertraut gemacht wurde. Er bestätigt weiterhin, dass er auf die Sicherheitsbestimmungen sowie die Benutzung von Schutzkleidung hingewiesen wurde hat und das Mietgerät ausschließlich dem entsprechenden Verwendungszweck sowie den Anweisungen des Vermieters entsprechend einsetzt. Irgendwelche Schadensersatzansprüche können in keinem Fall gegen den Vermieter geltend gemacht werden. Der Mieter ist dem Vermieter für Schäden jeglicher Art, die durch Abweichung von den Anweisungen des Vermieters entstehen, verantwortlich und verpflichtet, Ersatz zu leisten.

§ 7 Haftung des Mieters/ Schäden
Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache inklusive Zubehör dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder durch den Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebsicheren Zustand befindlichen Gerätes ist unzulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder durch eine von Ihm beauftragte Person oder Firma auszuführen. Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten ist.
Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit, wie beim Verlust des Mietgegenstandes, wenn Beschädigung oder Verlust von ihm zu vertreten sind. Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zu ersetzen.

§ 8 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte im Zeitraum des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das vermietete Gerät zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, wenn dieser auf einem bei Gefahrenübergang vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches des Vermieters, mit welchem ein etwaiger danach gegebener Schadensersatzanspruch zu verrechnen ist, weitere, darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

§ 9 Weitergabe
Ohne Einwilligung des Vermieters darf der Mieter die gemieteten Gegenstände inklusive Zubehör an Dritte weder zum Gebrauch oder sonst wie überlassen, noch Dritten irgendwelche Rechte an dem Gerät einräumen. Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstige Maßnahmen Dritter gegen die Geräte beim Mieter sind nicht statthaft.

§ 10 Kündigungsrecht
Der Vermieter hat ein Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grunde. Als wichtige Gründe gelten z.B. Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, unsachgemäße Behandlung und Pflege der Mietgegenstände, sowie nicht genehmigte Weitergabe der Geräte an Dritte.

§ 11 Haftung des Abholers
Werden vom Abholer beim Entgegennehmen der Geräte bewusst oder unbewusst falsche Angaben bezüglich des Mieters vorgegeben, so haftet der Abholer in vollem Umfang für Ausleihgebühren, Reinigungsgebühren, Reparaturkosten, und Wiederbeschaffungskosten der gemieteten Geräte und Zubehör.

§ 12 Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bedingungen gelten als durch solche wirksam ersetzt, wie es dem im Vertrag zum Ausdruck kommenden Vertragsinn entspricht.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für alle beidseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen wird Ladbergen vereinbart.
Es gilt grundsätzlich deutsches Recht, auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen. Gerichtsstand ist für beide Teile Tecklenburg. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Tecklenburg. 

 

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